Our Affiliate Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerprogramm:


§1. Allgemeines

1. Der Affiliate registriert sich für die Teilnahme an dem Partnerprogramm mit seinen persönlichen Daten bei der Firma Udelis Viktor „Bio-Vedaland“ (im Folgenden als Programmanbieter bezeichnet). Dabei wird dem Affiliate ein Zugang (account) eingerichtet, über den die Teilnahme an dem Partnerprogramm abgewickelt wird.

2. Der Affiliate hat bei der Einrichtung seines Zugangs (account) seine persönlichen Daten vollständig und richtig anzugeben. Programmanbieter ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis über die angegebenen persönlichen Daten zu fordern. Änderungen der persönlichen Daten sind unmittelbar dem Programmanbieter mitzuteilen. Programmanbieter ist im Falle der Änderung der persönlichen Daten ebenfalls berechtigt, einen Nachweis über die Korrektheit der Daten vom Affiliate zu fordern.

3. Der Affiliate bewirbt auf seiner Website Angebote des Programmanbieters. Der Programmanbieter zahlt dem Affiliate dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung.

4. Der Programmanbieter ist berechtigt, die Bedingungen des Partnerprogramms innerhalb der vorgegebenen Grenzen jederzeit zu ändern. Werbekostenrelevante Änderungen werden den Affiliates durch Programmanbieter unverzüglich per Email mitgeteilt sowie auf der Homepage www.Bio-Vedaland.com bekannt gegeben. Änderungen des Bearbeitungszeitraumes des bereits gestarteten Programms werden in begründeten Einzelfällen durch Programmanbieter ohne vorherige Zustimmung des Affiliate bewilligt.

5. Für die Teilnahme an einem Partnerprogramm muss der Programmanbieter der Partnerschaft ausdrücklich zustimmen, erst danach ist der Affiliate berechtigt, für Angebote des Programmanbieters zu werben und die Werbekostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch des Affiliates auf Teilnahme an einem Partnerprogramm besteht nicht.

6. Angemeldet werden können nur Webseiten, die auf den anmeldenden Affiliate registriert sind, ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und deren Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Sollte die durch den Affiliate angemeldete Homepage auf einen Dritten registriert sein, behält sich Programmanbieter das Recht vor, einen entsprechenden Berechtigungsnachweis anzufordern.

7. Programmanbieter behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten mit technischen Mitteln, unter Umständen auch unter Umgehung serverseitig bestehender Regeln wie der Datei robots.txt auf derartige Inhalte zu untersuchen. Sollte Programmanbieter Kenntnis von der Anmeldung einer Website mit verfassungsfeindlichen oder rechtswidrigen Inhalten erlangen, so wird der Account des betreffenden Vertragspartners sofort gesperrt. Zudem werden die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informiert. Programmanbieter behält sich das Recht vor, angemeldete Seiten auch bereits bei Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von rechtswidrigen Inhalten von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Ein Anspruch des Affiliate auf Werbekostenerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Sobald der Programmanbieter der Teilnahme eines Affiliates an seinem Partnerprogramm zustimmt, liefert Programmanbieter die entsprechenden Werbemittel in geeigneter Form modifiziert an den Affiliate aus. Die Einbindung der Werbemittel obliegt allein dem Affiliate. Dies gilt auch für die Platzierung und Kennzeichnung, die Häufigkeit der Einbindung und ähnliche Fragen. Der Programmanbieter kann hierauf nur Einfluss nehmen, wenn dies durch seine wirtschaftlichen Interessen geboten erscheint.

9. Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung liegt in der Verantwortung des Affiliate. Für aufgrund inkorrekter Einbindung durch den Affiliate erlittenen Nachteilte übernimmt der Programmanbieter keine Haftung.

10. Der Affiliate ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittelcodes (HTML-Codes) oder -Tags in irgendeiner Weise zu verändern, gleich aus welchem Grunde oder mit welcher Zielstellung. Der Affiliate ist ebenfalls nicht berechtigt, diese Codes oder Tags in einer anderen als der vorgesehenen Art und Weise zu verwenden, auch wenn dies technisch möglich sein sollte. Dem Affiliate ist es weiterhin nicht gestattet, die Werbemittel in Emails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt dieser Email zugestimmt haben (Spam). Die Einbindung der dem Affiliate zur Verfügung gestellten Werbemittel darf nicht dergestalt erfolgen, dass die Nutzer der Webseiten des Affiliate durch Vorname von Handlungen in Zusammenhang mit dieser Werbung einen zusätzlichen Nutzen als die durch den Merchant angestrebte Wahrnehmung des beworbenen Angebots haben. Dies umfasst beispielsweise die Verwendung als Absendeschaltfläche für die Versendung von SMS, die Verwendung in Angeboten mit Beteiligung der Nutzer an den durch sie verursachten Einnahmen und ähnliche Einsatzfelder. Im Zweifel ist der Programmanbieter bereits bei der Bewerbung des Affiliate für das Partnerprogramm von dem geplanten Einsatz in Kenntnis zu setzen und muss diesem ausdrücklich zugestimmt haben. Soweit der Affiliate hiergegen verstößt, behält sich Programmanbieter vor, den betreffenden Affiliate zu sperren, das Guthaben des Affiliate nicht auszuzahlen und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des vom Affiliate durch den Verstoß erzielten Umsatzes geltend zu machen. Dem Affiliate bleibt es vorbehalten, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

11. Die Erfassung der Erfolge und Berechnung der Werbekostenerstattung erfolgt ausschließlich über Programmanbieter. Die Auszahlung von Werbekostenerstattung an den Affiliate erfolgt erst, wenn das Konto des Affiliate ein Guthaben von mindestens 50 Euro aufweist. Guthaben auf den Konten bei Programmanbieter werden nicht verzinst. Sollte das Guthaben des Affiliate innerhalb von 5 Jahren seit der Programmteilnahme die Auszahlungsgrenze von 50 Euro nicht erreichen oder innerhalb von 3 Jahren seit der Anmeldung keine Veränderung des Kontostandes auftreten, wird das entsprechende Transaktionskonto geschlossen. Ein auf dem Konto des Affiliate evtl. vorhandenes Guthaben von weniger als 50 Euro wird nicht ausbezahlt.

12. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Affiliate anzugebendes Girokonto eines deutschen Kreditinstituts. Hat der Affiliate in Deutschland keinen Wohnsitz, Sitz oder keine Niederlassung, erfolgt die Auszahlung bargeldlos auf ein vom Affiliate anzugebendes Konto eines Kreditinstitutes in dem Land, in dem der Affiliate seinen Wohnsitz, Sitz oder seine Niederlassung hat.

13. Der Affiliate verpflichtet sich, seine bei Programmanbieter hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere seine eMail-Adresse, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die der Affiliate durch verspätete Information aufgrund mangelhafter oder nicht aktueller Kontaktdaten erleidet, fallen in seine alleinige Verantwortung.

14. Programmanbieter behält sich vor, dem Affiliate in regelmäßigen Abständen relevante Informationen per eMail zukommen zu lassen.

§2. Laufzeit und Vertragsende

Auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischen dem Vertragspartner und Programmanbieter geschlossene Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit.

§3. Datenschutz

1. Programmanbieter beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich ggf. künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses.

2. Programmanbieter erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner.

§4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit Programmanbieter unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Programmanbieters.

§5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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